Gesundheitsamt: Keine Gesundheitsgefährdung an der Alexanderstraße

Anwohner der Alexanderstraße meldeten der CDU Altenhagen eine penetrante Geruchsbelästigung, die von einer dort ansässigen Firma ausgehe, und befürchteten eine mögliche Gesundheitsgefährdung. Ratsherr Christian Kurrat machte in der vergangenen Ratssitzung auf den Fall aufmerksam. Nun kam folgende Antwort der Verwaltung:


"Sie beziehen sich auf offene Container mit verschmutzter Krankenhauswäsche auf dem Gelände einer Reinigungsfirma an der Alexanderstraße und fragen an, ob hier möglicherweise eine Gesundheitsgefährdung bestehen würde.


In der o.g. Angelegenheit fand ein gemeinsamer Ortstermin von -32- (Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen) und -53- (Gesundheitsamt) statt. Bei dem genannten Objekt handelt es sich um die Fa. Berendsen (Rentex-Nachfolger), Pettenkoferstr. 23, 58097 Hagen. Dieses Fachunternehmen bietet Krankenhäusern einen umfangreichen Wäscheservice an, u.a. auch die aufwendige Aufbereitung von OP-Wäsche. Betrieb- und Betriebsablauf entsprechen den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes (RKI).


Die Hofflächen der Firma werden als Umschlagplatz sowohl für die Schmutzwäsche als auch für die saubere Wäsche benutzt. Die Schmutzwäsche wird verschlossen in sog. Wickelsäcken angeliefert - das sind Spezialsäcke, die sich erst in der Waschmaschine automatisch selbst öffnen, d.h. mit dieser Schmutzwäsche kommt niemand in Kontakt. Die saubere Wäsche wird üblicherweise in Folien eingeschweißt und anschließend wieder ausgeliefert.


Sog. Infektionswäsche (mit Blut oder sonstigen Ausscheidungen kontaminierte Wäsche) wird ebenfalls in den o.g. Wickelsäcken angeliefert - diese sind allerdings in besonders verschlossenen und gekennzeichneten Behältnissen untergebracht und werden unmittelbar speziellen Waschvorgängen zugeführt.


Die geruchlichen Emissionen, die auch von Großwäschereien ausgehen, können natürlich (individuell) als belästigend empfunden werden - eine gesundheitliche Gefährdung kann daraus nicht abgeleitet werden.


Eine Gesundheitsgefährdung geht nach Ansicht des Gesundheitsamtes von diesem Betrieb nicht aus."

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